Bewerbungen werden laufend entgegengenommen. Über eine Bewilligung wird innerhalb von (spätestens) drei Monaten entschieden.

Die Höhe der Druckkosten-Zuschüsse richtet sich nach dem Umfang der eingegangenen und qualitativ herausragenden Bewerbungen. Der Finanzierungsplan soll Hinweise auf eine mögliche Eigenleistung sowie – im Falle einer Ko-Finanzierung – auf eine (beantragte bzw. bewilligte) Förderung durch andere Stiftungen bzw. Institutionen enthalten. Die FONTE-Stiftung ist in der Publikation als fördernde Institution zu nennen – obligatorisch mit FONTE-Logo auf der Umschlagseite des Titelblatts.

Die Bewerbungsunterlagen für Druckkostenzuschüsse umfassen:

  • Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf mit Passbild
  • Wissenschaftlicher Werdegang und Liste der Veröffentlichungen
  • Inhaltsverzeichnis und Beschreibung der Arbeit (Resümee/Forschungsergebnisse) auf 5 – 8 Seiten
  • Kostenvoranschlag des Verlags
  • Finanzierungsplan
  • Probekapitel einschließlich Bild- und Anschauungsmaterial wenn vorhanden
  • Dissertations- bzw. Habilitationsgutachten.

Tagungs- bzw. Sammelbände gehören nicht zum Förderprogramm. Ausgenommen:

  • die Tagungsbände der von der FONTE-Stiftung bewilligten
    • Stiftungsgastprofessuren-Tagungen an den mit der Stiftung kooperierenden Universitäten,
  • Werkausgaben bzw. Forschungen (Sammelbände, Monographien) zu europäischen Autorinnen der Frühmoderne innerhalb der von der Stiftung begründeten Buchreihen
    • Femmes de Lettres,
    • Edition FONTE
    • FONTE Atelier

Die Anträge sind auf elektronischem Wege (PDF-Datei) zu richten an